Mietminderung wegen Fluglärm

 

Fluglärm und Flughafenausbau ist in der Regel kein Mietminderungsgrund:

Im August 2012 entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main, dass wenn ein Flughafen ausgebaut wird, die Belastung durch Fluglärm offensichtlich ist. Bei nach Baubeginn zustande gekommenen Mietverhältnissen kann ein weiterer Ausbau nicht als Mietmangel geltend gemacht werden. Vgl. hierzu AG Frankfurt/Main, Urteil v. 31.08.12, Az. 33 C 1839/12 (Quelle: Vermietertelegramm vom 26.02.2013).