Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

Als Vermieter müssen Sie Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten schriftlich ankündigen. Eine Unterschrift ist aber nicht erforderlich, so dass die Ankündigung auch per Telefax verschickt werden kann. Die Ankündigung muss aber alle notwendigen Informationen enthalten, damit Ihr Mieter erkennen kann, welche Maßnahmen geplant sind:
1. Voraussichtliche Dauer der Modernisierungsarbeiten
2. Informationen über die anfallenden Arbeiten
3. Angaben über eine geplante Mieterhöhung.
Aufgepasst: Unzureichende Angaben im Schreiben machen Ihre Ankündigung unwirksam, mit dem Ergebnis, dass der Mieter die Modernisierung nicht dulden muss (Quelle: Vermietertelegramm vom 28.03.2013).