Störende Bäume

Der Grundstückseigentümer hat oftmals dann ein großes Problem, wenn geschützte Bäume die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Oftmals enthalten gemeindliche Baumschutzsatzungen bei der Genehmigung für die Fällung von geschützten Bäumen eine Ausnahmeregelung für Härtefälle. Ein Härtefall z.B. ist dann anzunehmen, wenn die Nutzbarkeit eines Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn wegen der Beschattung Pflanzen im Garten nicht gedeihen und Wohnräume auch tagsüber nur mit künstlichem Licht genutzt werden können (VG München, Urteil v. 19.11.12, Az. M 8 K 11.5128).