Vermieterbestätigung gem. MeldFortG

Meine Mail an die Stadt Troisdorf vom heutigen Tage:


"Sehr geehrte Damen und Herren der Meldebehörde,

ab dem 01.11.2015 kommen neue Pflichten auf den Vermieter zu. An einigen Stellen sehe ich Erläuterungsbedarf:

  1. Auszug/ Einzug:
    gilt hier der Termin im Mietvertrag oder die tatsächliche Übernahme/ Abgabe der Wohnung (Schlüsselübergabe)

  2. Die Pflicht des Vermieters ist lt. Gesetz eine reine Mitwirkung. Seine Aufgabe ist es demnach, einen Sachverhalt zu bestätigen. Demnach gilt folgendes:
    a) Der Mieter stellt das Dokument zur Verfügung und der Vermieter bestätigt den Sachverhalt.
    b) Der Vermieter prüft das Dokument nicht auf Vollständigkeit sondern ausschließlich auf Richtigkeit. .
    c) Der Vermieter ist nicht verantwortlich, wenn der Mieter die Bescheinigung nicht einfordert oder zu spät einfordert bzw. nicht an die Meldebehörde weiter gibt.

  3. Der Vermieter hat keine Kontroll- oder Überwachungsfunktion gegenüber dem Mieter!

 

Habe ich das Gesetz so richtig verstanden?
Hinsichtlich Ziffer 1 bitte ich um Klärung
Hinsichtlich Ziffer 2 und 3 bitte ich um eine rechtsverbindliche Bestätigung.

 

Ihre Rückmeldung erwarte ich bis zum 01.11.2015.  

 

Den Erhalt meiner Mail bitte ich zu bestätigen."