Aktuelle Grundsteuer-Erklärung

Alle Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuer Erklärung abzugeben. Über das Verfahren gibt es bereits einiges an Informationen. Die Finanzverwaltung NRW hat hierzu auch auf Ihrer Homepage eine Check-Liste zur Verfügung gestellt. Bei den Angaben zum Grund und Boden möchte das Finanzamt wissen, welche Fläche zu berücksichtigen ist und welcher Bodenrichtwert anzusetzten ist. Der Wert eines Grundstückes ergibt sich aber nicht nur aus der Größe des Grundstückes multipliziert mit dem Bodenrichtwert, sondern es sind viele andere Punkte zu berücksichtigen, die den Wert des Grundstücks positiv oder negativ beeinflussen können. Ich selbst gehe davon aus, dass es in vielen Einzelfällen sinnvoll sein kann, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Ich habe in dieser Sache auch die Finanzverwaltung angeschrieben und warte noch auf eine Rückmeldung. Sobald ich Informationen habe, werde ich informieren.