Maklerrecht

Lauf Bundesfinanzministerium wird der Makler nicht verpflichtet, beim Nachweis/ Vermittlung von Mietverträgen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes zu erfüllen. Er ist also nicht verpflichtet, sich den Personalausweis zeigen zu lassen.

Anders sieht es aus bei Kaufinteressenten. Hier hat der Makler die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetztes vor Bestellung des notariellen Kaufvertrages zu erfüllen (Quelle: IVD-Online-Newsletter vom 17.01.2013).

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