Gerne fertige ich für Sie ein ausführliches Wertgutachten gemäß den Vorgaben des § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Bei diesen ausführlichen und sehr detaillierten Wertgutachten (Umfang mindestens 30 Seiten) liegen die Kosten wegen der sehr zeitintensiven Recherchen deutlich höher als bei der Marktwertschätzung. Oftmals müssen 10 oder auch mehr Behörden/ Stellen kontaktiert und diverse Unterlagen eingesehen und ausgewertet werden, um alle notwendigen Informationen zu erhalten
(Bspl.:
Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster, Bauamt, Bauaufsicht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung,
Mietverträge, Energieausweis, Gebäudeversicherungsnachweis, Grundbesitzabgabenbescheid, Denkmalschutz usw.).
Honorar:
Bei Gerichtsgutachten richten sich die Kosten nach dem sogenannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bemessungsgrundlage ist hierfür der Zeit- und
Materialaufwand.
Bei
Privatgutachten ist das Honorar frei verhandelbar.
Gerne stelle
ich Ihnen meine aktuelle Honorartabelle zur Verfügung oder unterbreite Ihnen ein individuelles Festpreisangebot für ihre Immobilie.
Eine Marktwertschätzung enthält wesentlichen Punkte der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den einschlägigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Sie beinhaltet Angaben zum Grundstück, den baulichen Anlagen und eine pauschale Bewertung von Baumängeln, Bauschäden und eines ggf. bestehenden Unterhaltungsstaus.
Unser Honorar:
Das Honorar richtet sich nach der Art der Immobilie Gerne stelle ich Ihnen meine aktuelle Honorartabelle zur Verfügung
Wichtiger TIPP vorab:
Bevor Sie ein umfangreiches Verkehrsgutachten in Auftrag geben, sollten Sie klären, ob ggf. eine Marktwertschätzung (Kurzwertermittlung) ausreichend ist. Das Honorar für eine Marktwertschätzung ist sehr viel günstiger als ein ausführliches Wertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann stehe ich gerne für Sie zur Verfügung.
Der Begriff "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt. Ob ein Sachverständiger die von Ihnen geforderte Qualifikation besitzt, können Sie daher nicht ausschließlich an dem Begriff "Sachverständiger" festmachen. Sie sollten sich daher genau informieren, welche Qualifikation ihr Sachverständiger besitzt. Fachbezogene Studienabschlüsse, Berufserfahrung und qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen sind hier sicherlich sinnvolle Kriterien, die für Ihre Entscheidungsfindung herangezogen werden sollten. Der Sachverständige sollte über seine Qualifikationen bereitwillig Auskunft erteilen oder nachvollziehbar auf seiner Homepage informieren.
1. Ortstermin mit ausführlicher Besichtigung der Immobilie und digitaler Fotodokumentation
2. Sichtprüfungen und Beurteilung der Bausubstanz
3. Ausführliche Beschreibung der Ausstattung, der baulichen Anlagen, der Grundstücksdaten und der Außenanlagen
4. Plausibilitätsprüfung der Flächen- und Massenangaben anhand der Bauakte oder Aufmaß
5. Grundstückswertermittlung nach den regionalen Vorgaben des Gutachterausschusses
6. Begründung des Ermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichsfaktorenverfahren) sowie die Ableitung des Verkehrswertes
7. Ausführliche Begründung zu den wesentlichen Einflussfaktoren, wie z.B. regionale Marktanpassungen
8. Erfassung von wertbeeinflussenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
9. Erfassung von "sonstigen" wertbeeinflussenden Belastungen wie z.B. Baulasten
10. Pauschale Bewertung von Baumängeln, Bauschäden und des Instandhaltungsstaus (boG)
Als wichtigstes Kriterium für die Bewertung einer Immobilie gilt nach wie vor die Lage. Vieles lässt sich am Haus verändern, aber der
Standort ist nicht veränderbar. Um die Lage einer Immobilie einschätzen zu können, hilft ein Blick in die öffentlichen Bodenrichtwertkarten (vgl. z.B. www.boris-nrw.de). Bei diesen Werten handelt es sich um „regionale“ Richtwerte, die aber nur eine erste grobe Einschätzung erlauben. Nicht berücksichtigt werden z.B. die
konkrete Lage und der Zuschnitt des individuellen Grundstücks, so dass hier ggf. andere modifizierte Werte anzusetzen sind. Um den Wert einer Immobilie wirklich realistisch einschätzen zu können, nutzt der Sachverständige die
sogenannten normierten Verfahren. Hierzu zählen:
Sachwertverfahren - Ertragswertverfahren - Vergleichswertverfahren
Es sollen regelmäßig mindestens zwei von den möglichen drei normierten Bewertungsverfahren durchgeführt werden. Ergänzende Plausibilitätsprüfungen mit den Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses sowie die Analyse des Immobilienmarktes sind weitere Kriterien, um ein hohes Maß an Sicherheit und Objektivität zu erreichen.