Neues Mietrecht

Am 01.04.2013 tritt das neue Mietrecht in Kraft. Bei einigen Vermietern besteht Unsicherheit dahingehend, ob dies Auswirkungen auf bestehende Mietverträge hat bzw. bestehende Mietverträge angepasst werden müssen. Die neuen Bestimmungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die bestehenden Mietverträge, so dass kein Handlungsbedarf besteht. Handlungsbedarf für den Vermieter könnte dann bestehen, wenn die zur Zeit geltende Kappungsgrenze für bestimmte Regionen gesenkt werden sollte.  (Quelle: Hausblick-Report vom 22.03.2013).