Rauchmelder Pflicht in NRW ab 01.04.2013

 

Jetzt gilt auch in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht.
Diese Pflicht besteht für privaten Wohnraum (für Eigenheime, Mietwohnungen und Eigentumswohnungen). Mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufentahltsräumen führen. Für Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern sind die Geräte bislang gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort für alle Neubauten, die ab dem 1. April 2013 errichtet werden, alle anderen Gebäude müssen bis Ende 2016 nachgerüstet sein. Für die Montage muss regelmäßig der Eigentümer sorgen, die Wartung – vor allem also Batteriewechsel und Funktionsprüfung – ist regelmäßig Sache des Bewohners.Quelle:eRundbrief März 2013-Wohnen im Eigentum.