Der Bundesgerichtshof (BGH) hat (Az.: VIII ZR 162/09) zu den Gaspreisklauseln bei Sonderverträgen entschieden. Wichtig ist, dass Sonderverträge nicht die Ausnahme sind sondern in ca. 70 Prozent aller Fälle vereinbart werden. Es kann sich also wirklich lohnen, die eigenen Verträge einmal zu prüfen. Nachfolgend der wohl entscheidende Passus aus der Urteilsbegründung:
"Wer mit seinem Energieunternehmen einen Sonderkundenvertrag abschließt, darf Klauseln erwarten, die transparent darstellen, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise während der Vertragslaufzeit erhöht werden können. Deshalb reicht es nicht aus, wenn Versorger bei Preiserhöhungen für diese Kundengruppe allein auf Vorschriften verweisen, die für die Grundversorgung gelten. Dort genügt es, dass die erhöhten Gaspreise unter anderem öffentlich bekannt gemacht werden. Gründe für die Erhöhung sind jedoch nicht zu benennen". Quelle: Newsletter der Verbraucherzentrale NRW vom 31.07.2013.