Energieeinsparverordnung: EnEV 2014

Mit der neuen EnEV 2014 werden die Anforderungen an Verkäufer und Vermieter von Immobilien weiter verschärft. Ab dem 01.Mai muss dem Miet- oder Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung der Energieausweis vorgelegt werden und bei Vertragsabschluss überlassen werden.

Weiterhin ist geregelt, dass der Gebäudeeigentümer ab 2015 Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach 30-jähriger Nutzungsdauer erneuern müssen.