Tipp: Mietvertrag und Energieausweis

Seit dem 01.05.2014 gilt die EnEV 2014. Als Vermieter sollten sie darauf achten, den Energieausweis nicht zum Bestandteil des Mietvertrages zu machen. Sollte sich später herausstellen, dass der Energieausweis nicht in allen Punkten korrekt ist, könnte ihr Mieter unter Umständen Ersatzansprüche geltend machen.