Unter bestimmten Umständen hat der Mieter ein Recht auf Untervermietung.
Verweigert der Vermieter die Untervermietung, obwohl der Mieter hierauf einen Anspruch hat, kann es zu Schadenersatzansprüchen des Mieters kommen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des
Bundesgerichtshofs.