Vermieterbescheinigung wird ab 01.05.2015 Pflicht

Ab 01.05.2015 muss bei jeder An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden.

Der Vermieter muss in der Bescheinigung folgende Angaben machen:

  1. Name und Anschrift des Vermieters
  2. Bestätigung, dass der Mieter ein- beziehungsweise ausgezogen ist
  3. Adresse der Wohnung in der der Mieter ein- beziehungsweise aus der der Mieter auszieht
  4. Name(n) der meldepflichtigen Person(en)

Bei Verstößen oder sogenannten  „Gefälligkeitsbescheinigung“, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.