Information: Auch in Troisdorf, Niederkassel, Siegburg, Sankt Augustin ist die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf 15 Prozent begrenzt, da die
ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Quelle: KappungsgrenzenVO vom 20.Mai 2014