Ab dem 01.05.2015 drohen wegen fehlerhafter Angaben in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Bußgelder, wenn der Energieausweis nicht spätestens bei der
ersten Objektbesichtigung mit Miet- bzw. Kaufinteressenten vorgelegt werden kann. Deshalb sollte immer der folgende Grundsatz beachtet werden: Keine Immobilienanzeige ohne korrekte
Angaben zum Energieausweis und keine Objektbesichtigung ohne gültigen Energieausweis.
Kommentar schreiben