Neu ab 01.11.2015: Vermieterbescheinigung

Vermieter haben ab dem 1.11.2015 wieder eine neue Pflicht. Sie müssen die sog. Vermieterbescheinigung ausstellen. Im Klartext: Zieht ab dem 1.11.2015 ein neuer Mieter in Ihre Wohnung ein bzw. der alte Mieter aus, dann müssen Sie ihm seinen Ein- bzw. Auszug fürs Einwohnermeldeamt bescheinigen. Öfter mal was Neues.