Vermieterbestätigung gem. MeldFortG 



Ich habe sehr schnell eine Antwort der Meldestelle in Troisdorf erhalten. Wirklich kundenorientiert und gut. Aber inhaltlich habe ich doch noch einmal nachfragen müssen. Nachfolgend meine Mail an die Meldestelle vom heutigen Tag:


"Das Kernproblem ist leider nicht gelöst. Konkrete Beispiele helfen oft, die Problematik zu erkennen.
Beispiel:
1. Ich habe zum 01.01.2016 eine Wohnung in der Jägerstr. vermietet. Mietvertrag ist unterschrieben.
2. Am 30.12.2015 mache ich mit dem Mieter die Übergabe und händige die Wohnungsschlüssel aus. Anlässlich der Übergabe frage ich den Mieter, wann er einziehen wird. Der Mieter sagt, dass er erst einmal renovieren möchte. Wann der Umzug sein wird, das hängt davon ab, wie schnell er mit den Arbeiten fertig wird. --> Eigentlich nicht unüblich!
3. Am 01.02.2016 legt mir der Mieter die Mieterbescheinigung vor mit der Bitte um Bestätigung. Als Einzugstermin hat er selbst den 01.02.2016 eingetragen.
 
Nun meine Fragen:
Da ich nicht in der gleichen Straße wie der neue Mieter wohne, weiß ich nicht, ob er wirklich eingezogen ist. Ich habe keinen Möbelwagen gesehen. Ich kann auch nicht beurteilen, ob er regelmäßig oder überhaupt in der Wohnung schläft oder ob er ggf. noch woanders schläft oder sogar noch eine zweite oder dritte Wohnung hat. Ich weiß noch nicht einmal, ob er schon Möbel oder alle Möbel in die Wohnung geschafft hat.  
Woran mache ich denn hier konkret den Einzugstermin fest??? Nur weil er mir das sagt, muss das doch nicht stimmen!
 
Ich bin bisher immer gut damit gefahren nur Dinge zu bescheinigen, die ich auch beurteilen kann. Es wäre vielleicht hilfreich einmal rechtssicher zu definieren, wann ein Einzug/ Auszug im Sinne des Meldegesetzes vorliegt.
 
P.S.
Als Sachverständiger würde ich nie etwas bestätigen, was ich nicht vorher kontrolliert habe oder nicht beurteilen kann. "