Die vom Bundesjustizminister Maas geplante Ausdehnung des Bezugszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und somit des Mietspiegels von vier auf zehn Jahre wird vom IVD treffend "Mietpreismanipulationsgesetz" genannt. Sollte Sie wie geplant umgesetzt werden, dann wird Sie zu einem massiven Wertverlust bei den Wohnungseigentümern führen. Letztendlich ist dies ein Eingriff ins grundrechtlich geschützte Eigentum. Eine eigene Bewertung der rechtlichen Schranken erspare ich mir, da aufgrund der aktuellen Vorfälle in der Tagespolitik (z.B. Asylpolitik) ich nicht davon ausgehen werde, dass sich unsere Bundesregierung von entgegen stehenden Gesetzen beeindrucken lässt. Wie wäre es denn einmal damit, wenn die Nebenkosten (sog. zweite Miete) einmal so drastisch reglementiert würden. Aber dann würde sich sicherlich die Lobby der öffentlichen Betriebe (z.B. Stadtwerke) vehement gegen sträuben. Und bei einem Blick auf die Besetzung der dortigen Aufsichtsgremien fällt sofort auf, dass diese meist politisch besetzt sind.