Generell ist eine Kündigungsausschlussklausel im Mietvertrag nur gültig bis zu einem vereinbarten Zeitraum von vier Jahren. Das Amtsgericht Saarbrücken hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Ausschlussklausel bei einem Studenten, im konkreten Fall von 2 Jahren, unzulässig ist. Ich halte die Entscheidung und die damit verbundene Signalwirkung durch das Amtsgericht für fatal. Auf der einen Seite wird immer wieder in die Vertragsfreiheit der Parteien eingegriffen und auf der anderen Seite wird kaum noch ein privater Vermieter an Studenten vermieten, da er davon ausgehen muss, dass dieser kurzfristig wieder ausziehen wird und somit mit erhöhten Renovierungskosten zu rechnen ist. Das ist kein gutes Signal.