Fehler in der Betriebskostenabrechnung?

 

Das Landgericht Berlin stellte in seinem Urteil v. 19.02.16, Az. 63 S

189/15 fest, dass Änderungen der Betriebskostenabrechnung innerhalb der bestehenden Frist zulässig sind. Sicherlich ein erfreuliches Urteil für Vermieter. Schließlich können immer Fehler passieren und Korrekturen sollten möglich sein.