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Das Landgericht Berlin stellte in seinem Urteil v. 19.02.16, Az. 63 S
189/15 fest, dass Änderungen der Betriebskostenabrechnung innerhalb der bestehenden Frist zulässig sind. Sicherlich ein erfreuliches Urteil für Vermieter. Schließlich können immer Fehler passieren und Korrekturen sollten möglich sein.