In einer aktuellen Newsletter "Immobilien-Telegramm" vom 29.05.2017 wurde darüber berichtet, dass viele Vermieter seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips, die Suche von neuen Mietern auf ihren bisherigen Mieter übertragen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Der bisherige Mieter wird im Regelfall nur seine eigenen Interessen im Auge haben. Diese Interessen können zum Beispiel darin liegen, für sein gebrauchtes Mobiliar eine "überhöhte" Ablöse zu fordern oder seine Renovierungspflichten auf den Nachmieter zu übertragen. Der Vermieter sollte sich die Entscheidung darüber, wer sein neuer Mieter wird, nicht aus der Hand nehmen lassen oder zumindest jemanden übertragen, der die gleichen Interessen verfolgt.
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