Bestellerprinzip einmal aus einer anderen Perspektive

 

Die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips führt leider auch zu vermehrtem Missbrauch und Nachteilen für alle Marktteilnehmer. Altmieter missbrauchen Ihre Stellung, um unverhältnismäßig hohe Abstandszahlungen für ihr gebrauchtes Mobiliar zu fordern. Das Bestellerprinzip ist letztendlich ein Eingriff in die Vertragsfreiheit und als "planwirtschaftliches" Instrument auch mit den systemimmanenten Nachteilen behaftet. Wenn es gesellschaftspolitisch so gewünscht ist, dann ist es zu akzeptieren. Aber die Politik sollte auch so ehrlich sein und die damit verbundenen Nachteile deutlich und ehrlich benennen. Die Makler- bzw. Vermarktungsleistung ist eine Dienstleistung. Wer Sie erbringt, wird das nur gegen Entlohnung machen. Wichtig in einer Marktwirtschaft ist nur, dass die Kosten offen liegen und die Marktteilnehmer frei entscheiden können, ob sie ein Produkt (Wohnung) erwerben oder nicht erwerben wollen. Das Bestellerprinzip hat dazu geführt, dass viele Makler nicht mehr im Auftrag von Wohnungssuchenden tätig werden und dass die Kosten des Vertriebs auf den Mietpreis aufgeschlagen werden und somit für den Mieter nicht mehr erkennbar sind. Das sind alles ganz normale Reaktionen in einer freien Marktwirtschaft. Ob damit für den durchschnittlichen Mieter oder Vermieter Verbesserungen einher gehen, daran habe ich meine Zweifel. Aber das solle jeder einmal für sich selbst überdenken.