Für die Bewertung von Immobilien nach der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) haben die Bewirtschaftskosten eine große Bedeutung. Folgende Werte werden für 2021 vorgegeben.
- jährliche Instandhaltungskosten: 12,- €/m2 Wohnfläche
- jährliche Verwaltungskosten (EFH/ZFH): 298,- €uro
- jährliche Verwaltungskosten (EW): 357,- €uro