Neue Regeln im Bauvertragsrecht

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regeln im Bauvertragsrecht. Auf einzelne Änderungen möchte ich kurz eingehen:

1. Es gilt ein grundsätzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Eigentlich sollte ein privater Bauherr vor Unterschriftsleistung den Vertrag sorgfältig prüfen, so dass ein Widerrufsrecht entbehrlich sein sollte. Aber die Realität sieht hier offenkundig anders aus. Die Bauunternehmer wird aufgrund der Unsicherheit innerhalb der Widerrufsfrist keine Vorleistungen im Rahmen des Vertrages erbringen. Das führt letztendlich zu zeitlichen Verzögerungen.  

2. Der Bauunternehmer ist grundsätzlcih verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine ausführliche Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Dies ist sicherlich eine sinnvolle und kundenfreundliche Regelung. Ob der private Bauherr diese Beschreibung dann auch versteht, ist sicherlich eine andere Frage. Aber an dieser Stelle hat er die Möglichkeit, im Vorfeld die Unterstützung eines neutralen Experten einzuholen. Für den Bauunternehmer erhöht sich der Aufwand, den er vor Vertragsabschluss leisten muss. Ob sich dieser Aufwand dann später rechnet, hängt davon ab, ob er den Auftrag dann abschließend erhält. Ich gehe davon aus, dass der Bauunternehmer dieses Risiko in seine Preiskalkulation einspeisen wird. 

3. Im Bauvertrag muss grundsätzlich ein verbindlicher Termin für die Fertigstellung enthalten sein. Diese Regelung halte ich für sehr wichtig und sinnvoll. Sollte der Bauunternehmer die Frist nicht einhalten, dann hat der private Bauunternehmer ggf. ein Recht auf Schadensersatz.  Das Kosten-Risiko des Bauunternehmers wird auch hier steigen. Ich gehe auch hier davon aus, dass sich das entsprechend auf die Baupreise auswirken wird.

Fazit: Ich halte viele dier neuen Regelungen für wichtig und sinnvoll.Letztendlich führen aber die meisten  Verbesserungen auf der einen Seite zu Verschlechterungen (meist Kostensteigerungen) auf der anderen Seite. Dies ist eine ganz normale Reaktion des freien Marktes.