Zeitwert der Immobilie und Erbschaftssteuer

Die aktuelle Preisentwicklung bei Immobilien könnte für Erben zum echten Problem werden. Als Grundlage zur Bemessung wird nicht der früher gezahlte Kaufpreis der Immobilie herangezogen, sondern der oftmals viel höhere   Zeitwert. Der Restwert nach Abzug des Steuerfreibetrages muss dann voll versteuert werden. Der Steuerfreibetrag richtig sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ich möchte hier an dieser Stelle nicht auf die Höhe der Freibeträge bzw. steuerrechtliche Fragen eingehen. Hinweisen möchte ich aber darauf, dass es ggf. sinnvoll sein kann, die Bemessungsgrundlage durch ein Wertgutachten überprüfen zu lassen.

Es kann aber auch - ohne dass aktuell ein Erbfall vorliegt - sinnvoll sein, den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Denn nur wenn ich den Zeitwert der Immobilie kenne, kann ich ggf. vernünftige Maßnahmen ergreifen, um meine "zukünftigen" Steuerzahlungen zu optimieren (Stichwort: Eigenbedarf, Schenkung usw.). Wenn Sie  Fragen zum Wert Ihrer Immobilie haben, kann ich Ihnen sicherlich weiterhelfen.