Ethikrichtlinien des BVFI

 

Diese BVFI-Ethik-Richtlinien stellen einen Verhaltenskodex gegenüber allen Berufs- und Personengruppen der Immobilienwirtschaft, gegenüber Kunden und für das Geschäftsleben dar. Sie sind verbindlich für alle Akkreditierten, Basis-, Premium- und Zertifikatsmitglieder des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, die im Folgenden nur noch „Mitglieder“ genannt werden. 

Der BVFI verfolgt mit den Ethik-Richtlinien das Ziel, das Ansehen seiner Mitglieder und der in der Immobilienwirtschaft Tätigen zu verbessern.

Das Mitglied wird unter Beachtung allgemein gültiger Anstandsnormen, der guten kaufmännischen Sitten und der jeweils geltenden Gesetze

 

1) im Wissen, dass ihm erhebliche, oftmals die größten materiellen Vermögenswerte eines Menschen anvertraut werden, nur Aufträge annehmen, die er auch nach der Interessenlage des Auftraggebers fach- und sachkundig erfüllen kann;

 

2) seine Fachkenntnisse durch den Besuch geeigneter Veranstaltungen stets auf dem Stand halten, wie es ein objektiver Dritter von ihm erwarten darf;

 

3) in der Öffentlichkeit seinen Berufsstand würdig vertreten;

 

4) Äußerungen über Berufskollegen und Kunden nur in standesgemäßer Zurückhaltung und Höflichkeit tätigen und nur wahre Aussagen über den Sachverhalt und die beteiligten Personen unter Beachtung seiner Verschwiegenheitspflichten treffen;

 

5) Rechtstreitigkeiten mit anderen Mitgliedern soweit wie möglich vermeiden und unter Hinzuziehung eines vom BVFI benannten Mediatoren eine gütliche Einigung anstreben;

 

6) einem anderen Berufskollegen bei Streitigkeiten die hier genannte Mediation vorschlagen. In diesem Falle kann auf Wunsch beider der Mediator vom BVFI benannt werden;

 

7) sich nur dann um einen Auftrag bemühen, wenn zu diesem Zeitpunkt kein anderer Kollege beauftragt ist, es sei denn, der Auftraggeber nimmt von sich aus den Kontakt mit ihm auf;

 

8) nach Beendigung des Gemeinschaftsgeschäftes nicht vor Ablauf von 3 Monaten mit dem Kunden des Kollegen, der das Gemeinschaftsgeschäft angeregt hat, aktiv in Kontakt treten, es sei denn, der Kunde nimmt von sich aus den Kontakt mit ihm auf;

 

9) vor Beginn eines Gemeinschaftsgeschäftes mit einem Kollegen die fairen Courtage-Vereinbarungen schriftlich niederlegen;

 

10) sich gegenüber seinem Auftraggeber und dem Interessenten bei der ersten sich bietenden Gelegenheit eindeutig über die Höhe und Fälligkeit der Courtage bzw. des Honorars äußern und eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen;

 

11) bei entsprechender Notwendigkeit die Hinzuziehung anderer Fachkundiger empfehlen;

 

12) dafür sorgen, dass ebenso seine Mitarbeiter diese Ethik-Richtlinien einhalten.

 

13) Verstöße gegen die Ethik-Richtlinien können vom BVFI in angemessener und gerechter Weise bis hin zur Aberkennung der Mitgliedschaft geahndet werden. Zuvor muss jedoch dem Mitglied die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Hält es der BVFI für erforderlich, ist diese persönlich abzugeben.