Erhöht ein Immobilienverkäufer kurzfristig den Preis, dann kann das für den Käufer teuer werden. Insbesondere dann, wenn der Käufer im Vertrauen auf die getroffenen Vereinbarungen eine Finanzierung kostenpflichtig kündigen muss Verluste sind hier schnell in 4- oder auch 5-stelliger Höhe möglich. Schadenersatz rechtfertigt ein solches Verhalten des Verkäufers nicht, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt (Az.: V ZR 11/17).