Auch wenn keine Obergrenze vereinbart wurde, kann eine Klausel für Kleinreparaturen wirksam vereinbart werden. So entscheid zumindest das Landgericht Darmstadt in einem aktuellen Urteil (AZ 6 S 373/16). Im vorliegenden Fall ging es um einen Pachtvertrag im "gewerblichen" Bereich, der sicherlich nicht auf den privaten Bereich übertragbar ist. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass im gewerblichen Bereich "gleichstarke" Partner gegenüberstehen. Aus dieser Argumentation heraus ist das Urteil des LG Darmstadt sicherlich nachvollziehbar.