Gewerbe- und Wohnraummietvertrag sind in vielen Punkten rechtlich unterschiedlich zu bewerten:
Beispiel: Kleinreparaturklausel
In einem Gewerbemietvertrag kann eine Kleinreparaturklausel auch ohne einer festgelegten Obergrenze für einzelne Reparaturen vereinbart werden.Dies stellte das Landgericht Darmstadt in einem Urteil vom 27.07.2017 klar (Aktenzeichen 6 S 373/16).