Der Vermieter hatte seine Mieter nicht über einen Legionellenbefall aufgeklärt. Das LG Nürnberg-Fürth entschied den Rechtsstreit zu Gunsten der Mieter und bestätigte deren
Schadenersatzanspruch. Das Urteil in einer Zusammenfassung:
1. Die Mieter waren zur ordentlichen Kündigung, nicht aber zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
2. Der Vermieter hatte gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstoßen, da er seine Mieter über den Umfang des Legionellenbefalls nicht unterrichtet hatte.
(LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 08.11.16, Az. 7 S 1713/16).
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