Einfacher Mietspiegel genügt für Mieterhöhung
Ein einfacher Mietspiegel kann auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels durch die Mietrechtsreform alleinige Grundlage für eine Mieterhöhung sein. Das hat der BGH klargestellt. (BGH, Urteil v. 16.6.2010, VIII ZR 99/09)