Hätten Sie das gewusst??? Verkäufer kann Wohnungskäufer zu Mieterhöhung ermächtigen
Der Verkäufer einer vermieteten Wohnung kann den Käufer ermächtigen, schon vor der Eigentumsumschreibung Rechtshandlungen gegenüber dem Mieter wie Mieterhöhungen vorzunehmen. (BGH, Urteil v. 19.3.2014, VIII ZR 203/13)