Urteil mit kleinem Schönheitsfehler

Wenn der Mieter auszieht, dann sollte sich er Vermieter unbedingt die neue Anschrift geben lassen. Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil vom 11.03.2016 (Aktenzeichen 208 C 495/15) darauf hingewiesen, dass es Aufgabe des Vermieters ist, die neue Zustelladresse für die Nebenkostenabrechnung zu ermitteln. Die Sichtweise ist nachvollziehbar, hat aber aus meiner Sicht einen kleinen Schönheitsfehler. Im genannten Fall hatte sich der Mieter geweigert, seine neue Adresse mitzuteilen. Dieser Umstand hätte mehr gewürdigt werden müssen. Letztendlich macht es der Mieter dem Vermieter doch nur unnötig schwer.