Vermieter können auch für Schimmelschäden in der Wohnung verantwortlich sein, wenn kein Baumangel vorliegt (Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 9 C 75/15), In dem Fall wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass kein Baumangel für den Schaden verantwortlich war, sondern das Verhalten des Vermieters. Begründet wurde dieses Urteil damit, dass der Vermieter nach dem Einbau von Isolierglasfenstern darauf hinweisen musste, dass ein erhöhter Lüftungs- beziehungsweise Heizbedarf besteht.
In diesem Zusammenhang muss ich an ein bekanntes Urteil aus Amerika denken, wo einer Kundin Schadensersatz zugesprochen wurde, weil Sie sich an einem Kaffee verbrüht hatte. Muss man als Vermieter auf alles hinweisen, was ggf. zu einem Schaden führen kann? Ich möchte die bestehende Problematik einmal an einem sehr extremen Beispiel aufzeigen. Der Mieter sammelt in seiner Wohnung Handgranaten und aus Versehen detoniert eine davon und zerstört die Wohnung. Es wird in diesem Fall sicherlich kein vernünftiger Mensch argumentieren, dass der Vermieter auf diese Gefahr hätte explizit hinweisen müssen. Aber wo soll man die "rote" Linie ziehen? Da in dem Fall lediglich ein Amtsgericht entscheiden hat, kann man nur hoffen, dass höhere Instanzen zumindest eine "rote" Linie aufzeigen werden. Ich selbst möchte jedem Menschen ein Höchstmaß an Verantwortung für sein eigenes Tun und Handeln zugestehen. Wie sehen Sie das?