Wird ein Nachbar von einer Solaranlage geblendet, so muss er das nicht zwingend hinnehmen, auch dann nicht, wenn Solaranlagen zum ortsüblichen Bild gehören. Entscheidend ist hier vielmehr die tatsächlich von der Anlage ausgehende Blendung. Und diese wurde von einem Sachverständigen zweifelsfrei bestätigt (OLG Düsseldorf Az.: I-9 U 35/17).