Streit bei der Wohnfläche.

Der Mieter muss konkrete Zahlen nennen, wenn er die Angaben der Wohnfläche durch den Vermieter nicht akzeptieren möchte. Es reicht hierbei nicht aus, die Angaben des Vermieters einfach nur zu bestreiten ( Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes AZ VIII ZR 181/16).