Der Mieter hat die Pflicht, die Ableseung der Heizkostenverteiler zu dulden. Trotz dieser eindeutigen Gesetzeslage gibt es in der Praxis immer wieder Probleme bei der Vereinbarung von Ableseterminen. Eine mögliche Lösung hierfür ist der Einbau von funkbasierten Ablesesystemen. Hierzu sollte man folgendes wissen:
1. Rechtlich umstritten ist, wer die Kosten für den Austausch zu übernehmen hat.
2. Der Erstausstattung bzw. der Austausch hat der Mieter zu dulden.
(BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az.: VIII ZR 326/10)..